Wann und Warum an einen Physiotherapeuten oder Osteopathen für Pferde wenden?

Sowohl die Pferdephysiotherapie als auch die Pferdeosteopathie muss, soll und will in Absprache und Ergänzung mit dem behandelnden Tierarzt und im gegenseitigen Einvernehmen mit anderen am Gesundheitsmanagement des Pferdes beteiligten Experten wie Hufschmied, Sattler, Zahnarzt, Trainer und Bereiter und natürlich Eigentümern zum Wohl des Pferdes eingesetzt werden.

Die Notwendigkeit einer Behandlung kann bestehen bei:

  • Taktfehlern in den verschiedenen Gangarten bis hin zu Lahmheit (bei akuten Lahmheiten sollte immer ein Tierarzt hinzugezogen werden, meine Behandlungen erfolgen hierbei nur nach tierärztlicher Absprache)
  • einem unerklärlichen Leistungstief oder plötzlich auftretenden Rittigkeitsproblemen
  • einer einseitigen Kopfhaltung evtl. verbunden mit Steifheit des Halses oder Kopfschlagen und/oder einseitiger Schweifhaltung
  • einem Pferd, welches unerklärliche Auffälligkeiten beim Putzen oder Satteln zeigt und/oder das sich ungerne die Beine aufheben lässt
  • nach Komplikationen beim Abfohlen oder nach Kastrationen
  • nach einem Sturz mit und ohne Reiter, um mögliche Veränderung des Gewebes oder Blockaden von Gelenken aufzuspüren und zu behandeln
  • jeglichen Schmerzanzeichen des Bewegungsapparates (Immer in Absprache mit dem TA)
  • nach einer durchgemachten Erkrankung, wenn in Folge Bewegungsveränderungen bestehen
  • zur Unterstützung bei chronischen Erkrankungen (z.B. Arthrose, COPD, Koliknarben…)
  • Bei längeren Standzeiten in der Box zur Rehabilitation oder zur Unterstützung von Heilungsprozessen bei Verletzungen oder nach Operationen

Merke:
Neu aufgetretene Bewegungseinschränkungen sind immer leichter und schneller zu behandeln als alte oder chronische Bewegungsveränderungen

Mit den Behandlungen wird/werden also

  • Tierärztliche Akuttherapie unterstützt und begleitet
  • Schmerzen vermindert und/oder gelindert
  • Beweglichkeit verbessert und/oder wiederhergestellt
  • Gesundheit gefördert und/oder wiederhergestellt
  • Rehamaßnahmen durchgeführt

Die Häufigkeit bzw. Notwendigkeit einer Behandlungen ist so individuell wie jedes Pferd, bzw. die vorangegangene Diagnostik.

Was sind Kontraindikationen?

Es wird unterschieden zwischen Absoluten und relativen Kontraindikationen.

Zu den absoluten Kontraindikationen gehört u.a.

  • Akute Krankheiten (auch hohes Fieber und Infektionskrankheiten)
  • Offene Wunden und frische Blutungen, frische Frakturen und Gewebeverschiebungen
  • Nicht tierärztlich abgeklärte Ataxien

Zu den relativen Kontraindikationen gehört u.a.

  • Tumore
  • Trächtigkeit / Gravidität
  • Arthrose in der behandelten Region
  • Entzündungen in der zu behandelnden Region

Auch nach Zahnärztlichen Behandlung sollte ein Mindestabstand von 10 Tagen gewährt sein